ZURICHTUNG AM KONFEKTIONSSCHUH
- Druckumverteilung
- Gelenksentlastung
- sehr breites Spektrum an Schuhen zum Umbau möglich
- optisch unauffällig bei sehr hohem Wirkungsgrad

Erreicht das Tragen von losen Einlagen keine ausreichende Versorgungsqualität und ein orthopädischer Maßschuh ist noch nicht erforderlich, besteht die Möglichkeit eines Umbaues bzw. einer Adaptierung von Konfektionsschuhen: der sogenannten Schuhzurichtung.
Die Maßnahmen der Schuhzurichtung sind überwiegend entlastende, funktionsschonende, funktionsfördernde oder ausgleichende Veränderungen außen am Schuh, die idealerweise mit einer eingebauten orthopädischen, fix verbundenen Modelleinlage ergänzt wird.

Beispiele einer Schuhzurichtung sind der Beinverkürzungsausgleich, wo eine Beinlängendifferenz am Konfektionsschuh ausgeglichen wird. Hierbei wird die vorhandene Laufsohle gespalten und der notwendige Ausgleich mit individuellen Materialien unter Rücksichtnahme des Lotaufbaues eingearbeitet. Man erreicht durch diese Technik ein besonders leichtes und optisch unauffälliges Ergebnis.

Ein weiteres Beispiel einer sehr effizienten Schuhzurichtung ist der sogenannte Pufferabsatz in Kombination mit einer eingebauten Modelleinlage. Durch Einbau eines hochelastischen Puffermaterials im hinteren Drittel des Absatzes wird der Druck beim Auftritt deutlich reduziert und wirkt somit gelenkschonend speziell auf Kniegelenk und das obere Sprunggelenk, aber natürlich auch das Calcaneus (= Stoßdämpfer) und den Ansatz der Achillessehne bzw. Ansatz Plantarfascie.

Eine zusätzliche Ergänzung zum Pufferabsatz ist die Abrollwiege, die in Verbindung mit Pufferabsatz und eingebauter Maßeinlage vor allem dann eine Anwendung findet, wenn Arthrosen im Mittel- und Vorfuß eine Einschränkung darstellen. Bei der Abrollwiege wird die Sohle gespalten und ab dem betroffenen Bereich nach vorne ausgedünnt. Es wird ein harmonischeres Gangbild, eine Schonung der Gelenke sowie eine Gesamtentlastung erzielt.
Sollte aus medizinischen oder technischen Gründen die Versorgung mit einer Schuhzurichtung nicht mehr ausreichend sein, sind orthopädischeMaßschuhe erforderlich.
Die Gebrauchsdauer ist sehr variabel. Es empfielt sich jedoch eine 6-monatige Kontrolle.
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